Zahl der ADHS-Diagnosen bei Heranwachsenden unverändert

Die Zahl der ADHS-Diagnosen bei Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 17 Jahren ist mit fünf Prozent seit 2003 unverändert geblieben. Das ist ein Ergebnis der ersten Folgeerhebung der „Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland“ (KiGGS) des Robert Koch-Instituts (RKI).

Bereits zwischen 2003 und 2006 hatten sich über 17.000 Jungen und Mädchen an der umfangreichen Basiserhebung der KiGGS-Studie beteiligt. Von 2009 bis 2012 erfolgte nun eine erste, telefonische Folgebefragung von mehr als 12.000 Kindern und Jugendlichen zwischen 0 und 17 Jahren beziehungsweise deren Eltern. Auch gut 4.000 Frauen und Männer im Alter von 18 bis 24 Jahren wurden befragt. Nach Einschätzung der Eltern weisen 94 Prozent der Kinder und Jugendlichen einen sehr guten oder guten allgemeinen Gesundheitszustand auf, heißt es in der Zusammenfassung der Studie. Sie rauchen weniger und trinken weniger Alkohol. Dreiviertel der Heranwachsenden treiben regelmäßig Sport.

ADHS-Diagnose bei Jungen häufiger

Die Häufigkeit von psychischen Auffälligkeiten und Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) hat seit der Basiserhebung nicht zugenommen. Die ADHS-Diagnose wird bei Jungen mehr als viereinhalbmal so häufig gestellt wie bei Mädchen. Auch Kinder und Jugendliche aus Familien mit niedrigem sozialen Status sind dreimal häufiger von ADHS betroffen als solche aus sozial höher gestellten Familien, heißt es weiter.

Gesundheitsförderung von Kindern als Schwerpunkt des Präventionsgesetzes

„Der Grundstein für ein gesundes Leben wird im Kindesalter gelegt“, erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Die KiGGS-Daten zeichnen insgesamt ein positives Bild der Gesundheitssituation und der gesundheitlichen Versorgung unserer Kinder. Sie zeigen aber auch, dass noch immer nicht alle Kinder von klein auf ausreichend gefördert werden. Deshalb wird die Gesundheitsförderung von Kindern und Jugendlichen in der Familie über die Kita bis in die Schule ein Schwerpunkt unseres Präventionsgesetzes sein.“

 

Quelle: Berichte finden Sie auch online auf up-aktuell.de und in Printausgabe „unternehmen praxis“.

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